A U F   D A S   R I C H T I G E   P F E R D   G E S E T Z T
Rechtsanwältin Annika Troué

Rund um Pferdegesundheit und Recht


Grundsatzentscheidungen des BGH zum Pferdekauf 

Je nach Konstellation sind beim Pferdekauf unterschiedliche Vorschriften anzuwenden, die auch bei der Mängelhaftung Unterschiede nach sich ziehen. So gilt z.B. laut Urteil des BGH vom 07.04.2021 eine Pferdeauktion als "öffentlich zugängliche Versteigerung", wenn ein Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sein dürfen, in einem vom Versteigerer durchgeführten Gebotsverfahren Pferde anbietet und der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb verpflichtet ist. Ob der Käufer ein Verbraucher ist, richtet sich danach, zu welchem Zweck er das Pferd zu nutzen beabsichtigt, was wiederum nach dem Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss zu bestimmen ist. Ist der Käufer eine natürliche Person, ist er grundsätzlich als Verbraucher einzuordnen, es sei denn, es weisen Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hin, dass das Pferd im Rahmen einer gewerblichen/ selbständigen beruflichen Tätigkeit gekauft werden soll.

Mit seinem Urteil vom 27.05.20 hat der BGH Leitsätze zur Mängelhaftung beim Pferdekauf aufgestellt. In dem Rechtsstreit monierte die Käuferin "Rittigkeitsprobleme", die sie auf Kissing Spines zurück führte. Der BGH stellte jedoch klar, dass der Verkäufer, sofern eine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung nicht getroffen wurde, lediglich dafür einzustehen hat, dass das Pferd bei Gefahrübergang nicht krank ist und sich auch nicht in einem Zustand befindet, aufgrund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es alsbald erkranken wird und infolgedessen für die vorgesehene Verwendung nicht mehr einsetzbar wäre.  Die "Rittigkeitsprobleme" seien nicht als klinische Symptomatik von Kissing Spines zu beurteilen und somit keine Mangelerscheinung, sondern ein natürliches Risiko.
Dass es Pferde trotz Kissing Spines mit gezieltem Training sportlich sehr weit bringen können, haben der im Vielseitigkeitssport international erfolgreiche Wallach Bantry Bay und seine Besitzerin, die Tierärztin Dr. Annette Wyrwoll eindrucksvoll bewiesen.

Pferdekauf: Kissing Spines

Neue Auflage der Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport (Stand Juli 2020) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen und aus der Praxis gewonnenen Kenntnisse grundlegend überarbeitet.  Sie geben eine Orientierungshilfe für die Auslegung des Tierschutzgesetzes und sollen  alle Personen, die mit Pferden umgehen, die zuständigen Behörden und die Gerichte bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Nutzung von Pferden den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht. Ein einfacher Leitgedanke findet sich in der Einleitung: "Unabhängig von der Art der Nutzung muss das Wohlbefinden der Pferde jederzeit oberste Priorität haben. Dies gilt nicht nur für die Nutzung selbst, sondern auch bei Aufzucht, Ausbildung und Training sowie wenn eine Nutzung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr möglich ist."   
Nanny für Fohlen
Fohlen, die mit vertrauten „Nannys“ abgesetzt werden, sind weniger gestresst 
Abruptes Absetzen kann Fohlen psychisch und physisch krank machen. Sind es direkt nach dem Absetzen in erster Linie Koliken und Infekte, können Folgen wie z.B. Angst, Schreckhaftigkeit und diverse Verhaltensstörungen das Pferd ein Leben lang belasten. Wie ein Team um Christine Aurich von der Veterinärmedizinischen Universität Wien in einer Untersuchung gezeigt hat, klangen die Stresssymptome von Absetzern, die bei älteren Stuten bleiben durften, die den Fohlen quasi von Geburt an vertraut waren, vergleichsweise deutlich schneller ab. In Hengstfohlen-Gruppen können ältere, den Fohlen vertraute Wallache als Nannys eingesetzt werden. Fohlen sollten nicht abgesetzt werden, bevor sie eine höhere Selbständigkeit von der Mutter erlangt haben (in der Natur ab ca. 8 Monaten) und zuvor langsam an eine Trennung gewöhnt werden. Die älteren Pferde sollten bis zum Ende der Aufzuchtzeit zur Betreuung und Erziehung bei den Absetzern bleiben. Mit diesen Maßnahmen kann das Risiko psychischer und physischer Beeinträchtigungen von Fohlen und Stuten durch das Absetzen minimiert werden, was Mensch und Pferd zugute kommt.             
Beispielhaft werden in Les Dannes die Pferde in gemischtaltrigen Herdenverbänden mit bis zu 60 Pferden vom Absetzer bis zum Senioren gehalten. 

BGH entscheidet, wer Züchter eines Fohlens aus einem Embryotransfer ist

In dem am 20.02.2020 entschiedenen Fall hatte die Klägerin und Eigentümerin Christine Arns-Krogmann der unter Isabell Werth erfolgreichen Stute Weihegold dem Beklagten, Johann Hinnemann, das Recht eingeräumt, ein Embryo zu entnehmen, um daraus ein Fohlen zu gewinnen. Der Beklagte durfte den Hengst aussuchen, hat die Austragungsstute ausgewählt und erworben, die Deckprämie und die mit Embryoentnahme und -transfer verbundenen finanziellen Belastungen getragen sowie die Tierärzte beziehungsweise Kliniken ausgesucht und beauftragt.  Da dem Beklagten durch die mit der Klägerin getroffene Vereinbarung die Steuerung des gesamten Zuchtvorgangs übertragen worden sei und die Definition des Züchterbegriffs in den Vereins- bzw. Verbandsregularien - sofern anwendbar - nicht entgegenstünden, entschied der BGH, dass Johann Hinnemann der Züchter ist.   

OLG München zur tierärztlichen Aufklärungspflicht 

Wie das OLG München am 09.01.20 klar stellte, ist es grundsätzlich Aufgabe des Tierarztes, seinen Auftraggeber über die Behandlungsmethoden, ihre Erfolgsaussichten und Risiken und gegebenenfalls auch über in Betracht kommende Behandlungsalternativen zu beraten. Art und Umfang der Aufklärungspflicht richten sich im Einzelfall nach den für den Tierarzt erkennbaren Interessen seines Auftraggebers oder nach dessen besonderen Wünschen, wobei auch der materielle oder ideelle Wert des Tieres für den Auftraggeber eine Rolle spielen kann. In diesem Fall war der Tierarzt schadensersatzpflichtig, weil er die Besitzerin eines wertvollen Dressurpferdes, an dem sie erkennbar sehr hing und dessen Behandlung nicht zwingend notwendig und dringlich war, nicht darüber aufgeklärt hatte, dass Injektionen von homöopathischen Mitteln bzw. von mit Homöapathika aufbereitetem Eigenblut, in sehr seltenen Fällen zu einer anaphylaktischen Reaktion mit schlimmstenfalls tödlichem Ausgang führen können. 
In einem anderen Fall wies der Tierarzt den Pferdebesitzer zwar ausführlich und unter Angabe von Prozentwerten auf das Risiko einer Komplikation im Zusammenhang mit einer Narkose hin, erwähnte andererseits aber ein gleich großes bzw. erheblich höheres Risiko der Operation (hier: Risiko der Sepsis) mit nur wenigen Worten. Das OLG München entschied am 21.12.16, dass er dadurch irreführende Informationen über die mit dem operativen Eingriff verbundenen Risiken gegeben habe und damit seine Aufklärungspflicht verletzt habe.   

Wie aus einer Wiese eine Pferdeweide wird  

Damit Pferde und ihre Besitzer die Weidesaison unbeschwert genießen können, ist ein sorgfältiges Weidemanagement unabdingbar. Dazu gehören Pflege wie z.B. Kotabsammeln, die richtige Düngung, schonende Unkrautbekämpfung insbesondere von Giftpflanzen wie etwa dem Jakobskreuzkraut und die Erhaltung einer leistungsfähigen Narbe durch rechtzeitige Nach- und Übersaat. Die Landwirtschaftskammer NRW hat dazu Hinweise online gestellt, an denen Stallbetreiber sich orientieren können. Wenn das Gras auf ca. 10 cm abgefressen ist, sollten die Pferde umgeweidet werden bis das Gras wieder ausreichend nachgewachsen ist. Kurzgefressenes Gras enthält besonders viel Fruktan, das Hufrehe begünstigt. Bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kann man eine Futterwertbestimmung einschließlich des Fruktangehalts durchführen lassen.     

 BGH: ausgeheilte Verletzungen oder Krankheiten sind keine "Mängel" 

Ein paar Monate nach dem Kauf  eines Quarterhorses stellte ein Tierarzt fest, dass das Pferd in der Vergangenheit einen Rippenbruch erlitten hatte. Die Käuferin wollte daraufhin den Kauf rückabwickeln, weil der zurückliegende Rippenbruch ein "Mangel" sei. Der BGH teilte diese Auffassung in seiner Entscheidung vom 30.10.19 jedoch nicht, da die Verletzung folgenlos ausgeheilt war und das Pferd nach dem Heilungsprozeß klinisch unauffällig war.                  

BGH: ein Pferd kann auch aufgrund seines Lebensalters "gebraucht" sein 

Kommt es nach dem Kauf eines Pferdes zu Gewährleistungsstreitigkeiten wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen des Pferdes, stellt sich die Frage, ob auf das Pferd das Recht für „neue“ oder für „gebrauchte“ Sachen entsprechend anzuwenden ist. Der BGH hatte am 15.11.06 dazu entschieden, dass Tiere, die verkauft werden, nicht generell als "gebraucht" anzusehen sind. Ein Pferd, das im Zeitpunkt des Verkaufs noch jung (hier: sechs Monate altes Fohlen) und bis zum Verkauf nicht genutzt (hier: als Reitpferd oder zur Zucht verwendet) worden ist, ist laut BGH nicht "gebraucht". Da Pferde jedoch leben, sich verändern und tagtäglich den Einflüssen des Lebens ausgesetzt sind, steigert nicht nur die Nutzung des Pferdes z.B. als Reitpferd das Risiko von "Sachmängeln", die es zu einem "gebrauchten" Tier machen, sondern laut BGH auch rein lebensaltersbedingte Umstände. So entschieden die Richter am 09.10.19, dass ein zweieinhalbjähriger ungerittener, nicht zur Zucht eingesetzter Hengst, der schon seit längerer Zeit von der Mutterstute getrennt war, als "gebraucht" anzusehen sei, weil er schon über einen nicht unerheblichen Zeitraum eine eigenständige Entwicklung vollzogen hatte und seit längerem geschlechtsreif war. Ob ein Pferd "gebraucht" ist, ist immer unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände zu beurteilen, so der BGH.                    
tierärztliche Aufklärungspflicht bei Operationen

Gerichte setzen der tierärztlichen Aufklärungspflicht bei Operationen Grenzen

Um dem Pferdebesitzer eine eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen eine Operation zu ermöglichen, ist der Tierarzt verpflichtet, mögliche Alternativen zu erläutern und hinsichtlich der Operation den Eingriff in groben Zügen, sowie seine Erfolgsaussichten und Risiken darzustellen. Er braucht jedoch ungefragt, ohne konkreten Anlass, keine Angaben über Ablauf und Überwachung der Aufwachphase machen. Damit hat das OLG Dresden in seiner Entscheidung vom 15.01.19 (Az. 4 U 1028/18) wie schon zuvor das OLG Oldenburg der Aufklärungspflicht des Tierarztes bei Operationen Grenzen gesetzt.            

Heu oder Silage bzw. Heulage füttern? 

Ob Pferde Heu oder Silage bekommen sollen, wird unter Pferdehaltern kontrovers diskutiert. Grundsätzlich kann mit beiden Varianten die Raufutterversorgnung gedeckt werden. Allerdings wird Silage nicht von allen Pferden vertragen und die Herstellung erfordert ein gewisses Know-How und große Sorgfalt, damit es nicht zu Fehlgärungen und anderen gesundheitsschädlichen Problemen kommt. 
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BEL) empfiehlt eine Schnitthöhe von mindestens 7 cm um Verunreinigungen zu vermeiden. Weitere Informationen zur Heuernte sowie zu Qualität und Fütterung von Heu und Silage  finden Sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer NRW.          
Reiten für die Fitness und Zufriedenheit des Pferdes

Gesundheit für Körper, Geist und Seele des Pferdes 

Dass man als Reiter jede Menge dazu beitragen kann, die psychische und physische Gesundheit seines Pferdes zu fördern bzw. zu erhalten, ist bekannt. So gibt z.B. Die Dressur- und Vielseitigkeitsreiterin Ingrid Klimke frei nach dem Motto ihres langjährigen Mentors Paul Stecken „vor dem Können kommt das Wissen“ in zahlreichen Videos, Büchern und in ihrem regelmäßig stattfindenden offenen Training Reitern die Möglichkeit, sich wertvolle Tipps und Anregungen zu holen.  
Wer die Gesundheit seines Pferdes bestmöglich unterstützen möchte, betrachtet es ganzheitlich - Körper, Geist und Seele. Die Tierärztin Mareen Denecke beispielsweise hat sich mit ihrer Arbeit auf  diesen Ansatz spezialisiert. In ihrem Blog erzählt sie aus ihrem reichen Erfahrungsschatz, von dem jeder Pferdefreund profitieren kann.     
Pferdekauf: Panik eines Pferdes vor Menschen kann

Pferdekauf: Panik eines Pferdes vor Menschen kann einen „Mangel“ darstellen 

Nicht nur die physische, auch die psychische Gesundheit des Pferdes kann Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein: In dem vom OLG Oldenburg am 01.02.2018 entschiedenen Fall hatten Käuferin und Verkäufer vereinbart, dass das Pferd „umgänglich und leichtrittig“ und für einen Reiter mit geringer Erfahrung geeignet sein sollte. Wie sich herausstellte, war es das nicht, denn das Pferd reagierte panisch auf Menschen. Das OLG Oldenburg sah darin einen "Mangel", der die Käuferin zum Rücktritt berechtigte. 
Pionierarbeit auf dem Gebiet, bei Pferden fehlendes oder zerstörtes Vertrauen in den Menschen aufzubauen leistete Linda Tellington-Jones mit den von ihr entwickelten Methoden, wie z.B. dem bekannten Tellington-TTouch.     

Erfolgversprechende Impfung gegen das Sommerekzem bei Pferden 

Forscher der Universitäten Bern, Zürich, Oxford und des lettischen Biomedical Research and Study Centres um Prof. Martin F. Bachmann vom Universitätsspital Bern haben 2018 eine neue therapeutische Impstofftechnologie entwickelt, die laut Forschergruppe bahnbrechenden Erfolg bei der Behandlung des Sommerekzems haben soll und von den Pferden zudem gut vertragen worden sei. In der Studie haben sich bei 47 % der geimpften Pferde die Symptome um die Hälfte verbessert und bei 21 % sogar um 75 %.     
Neuer Röntgenleitfaden für Kaufuntersuchungen

Neufassung des Röntgenleitfadens für Kaufuntersuchungen ab 2018

DerRöntgenleitfaden (RölF) für Kaufuntersuchungen von der Röntgenkommission der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPm) sieht in seiner Neufassung ab 2018 keine Röntgenklassen mehr vor. Die Standarduntersuchung umfasst künftig 18 Aufnahmen der Gliedmaße (Standardprojektionen) und kann nach Absprache mit dem Tierarzt ausgeweitet oder reduziert werden. Die Beurteilung im Leitfaden bezieht sich auf die Standardprojektionen. Einige Befunde können nur mit weiterführenden Untersuchungen abgeklärt werden, die gesondert beauftragt werden müssen und außerhalb der Kaufuntersuchung erfolgen. Der Rücken wird nach dem neuen RölF nicht mehr geröntgt.      

BGH verneint bei Dressurpferdekauf Mangel wegen Röntgenbefund ohne nachweisbare klinische Auswirkungen

Der Käufer erwarb ein Dressurpferd, dessen Ankaufsuntersuchung keine erheblichen Befunde ergeben hatte. Im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung, ca. sechs Monate nach Übergabe, wurde in der Halswirbelsäule ein Röntgenbefund ohne nachweisbare Auswirkungen auf die Verwendung als Dressurpferd festgestellt. Der BGH entschied am 18.10.17, dass der Befund keinen Mangel begründe, da er keine nachweisbaren Auswirkungen auf die vorgesehene Verwendung habe.       
Pferdekauf: Austausch eines kranken Pferdes

Pferdekauf: Austausch eines kranken Pferdes durch ein anderes krankes Pferd

In dem entschiedenen Fall hatte die Käuferin ein Pferd mit periodischer Augenentzündung erworben, wie sich nach dem Kauf zeigte. Sie gab es wegen der Erkrankung zurück und nahm statt dessen ein anderes Pferd, bei dem sich danach herausstellte, dass es an Spat litt. Nachdem sich die Verkäuferin weigerte, der Käuferin ein drittes Pferd zu geben, kam es zum Rechtsstreit. Der BGH stellte am 31.05.17 klar, dass der Austausch der Pferde kein Tauschvertrag sei, sondern Ersatz für das ursprünglich gekaufte Pferd. Für die Rückabwicklung des Kaufvertrags komme es daher darauf an, ob das Ersatzpferd bereits bei der Übergabe Spat gehabt habe.   
Stallbetreiberhaftung für selbst hergestelltes Futter

Stallbetreiber haftet auch ohne Verschulden für selbst hergestelltes Futter

Ein Landwirt, der sein Heu zu Silage verarbeitet, ist Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes hat das OLG Hamm am 02.11.16 entschieden. Er haftet daher Besitzern, deren Pferden er die Silage füttert, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft, wenn die Silage kontaminiert ist und die Pferde dadurch erkranken. In dem entschiedenen Fall musste der Landwirt und Stallbetreiber den Eigentümern eines erkrankten Pferdes die tierärztlichen Behandlungskosten erstatten.            
Tierarzthaftung bei grobem Behandlungsfehler

BGH stärkt Tierbesitzer bei „groben Behandlungsfehlern

Unterläuft einem Tierarzt ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen, muss der Tierarzt beweisen, dass sein Fehler nicht zu dem entstandenen Schaden geführt hat. Das hat der BGH am 10.05.16 in einem Fall entschieden, in dem ein Tierarzt einen Hengst wegen einer Beinverletzung behandelte und dabei mangels Lahmheitsuntersuchung im Trab und weiterer Diagnostik eine Fissur übersah. Einige Tage später brach sich das Pferd beim Aufstehen das Bein und musste eingeschläfert werden. Der BGH erleichtert Besitzern mit seinem Urteil in Fällen „grober Behandlungsfehler“ die Erlangung von Schadensersatz.          
Rückentraining für Pferde

Wie Reiter ihren Pferden den Rücken stärken können 

Eine gut trainierte Rückenmuskulatur ist in jeder Sparte des Pferdesports unverzichtbar für die Pferdegesundheit. Reiter können dafür z.B. regelmäßig Cavalettis in die Arbeit einbauen und mit ihren Pferden niedrige Gymnastikreihen springen. Außerdem gehört immer ein korrekt gerittenes Vorwärts-Abwärts zu Beginn des Trainings, zwischendurch und zum Abschluss dazu. Das Magazin Dressur-Studien hat dem Thema Rücken ein ganzes Heft gewidmet, das als E-Paper bezogen werden kann. Wie sich korrekt ausgebildete Pferde über den Rücken bewegen, kann man z.B. bei den Dressurreiterinnen Jessica von Bredow-Werndl und Uta Gräf sehen.    
Aufklärungspflicht über Narkoserisiko und Behandlungsalternativen bei Ataxie

Aufklärungspflichten über besondere Narkoserisiken und Alternativen bei Ataxie 

Das LG Bochum hat am 14.05.14 entschieden, dass ein Tierarzt, der den Eigentümer nicht über die besonderen aufgrund einer Ataxie bestehenden Narkoserisiken für sein Pferd (hier: Pferd verstorben) aufklärt, grob fehlerhaft handelt. Außerdem habe der Tierarzt auch grob fehlerhaft gehandelt, weil er nicht über mögliche Behandlungsalternativen, die keine Vollnarkose erfordern und damit weniger riskant und vergleichbar erfolgversprechend gewesen wären, informiert habe.          
Grobe Behandlungsfehler bei einer Operation

OLG Hamm zu "groben Behandlungsfehlern" bei einer Operation 

Führt ein Tierarzt bei einem wertvollen Dressurpferd eine komplizierte Operation durch, ist seine Aufklärung grob fehlerhaft, wenn die Erfolgsquote der Operation bei nur 50 % – 60 % liegt und er den Eigentümer nicht auf das hohe Risiko (hier: Pferd dauerhaft lahm) hinweist, hat das OLG Hamm am 21.02.14 entschieden. Das Gericht sah außerdem die Durchführung der Operation als grob fehlerhaft an, da die Operation nicht ausreichend notwendig gewesen sei und der Tierarzt einen besonders riskanten suboptimalen Zugangsweg gewählt habe.  
Pferdekauf: Unrittigkeit muss vom Käufer bewiesen werden

Pferdekauf: „Unrittigkeit“ muss vom Käufer bewiesen werden 

Behauptet der Käufer nach dem Kauf, das Pferd sei „unrittig“, muss er beweisen, dass das schon zum Zeitpunkt des Kaufs der Fall gewesen ist, hat das OLG Hamm am 14.01.14 entschieden. Unrittigkeit könne nicht nur jederzeit auftreten, sondern es könne auch von dem Pferd und seiner Veranlagung unabhängige Ursachen haben. In Betracht kämen zahlreiche äußere und innere Ursachen, wie z.B. haltungsbedingte, umgangsbedingte oder psychosomatische Verhaltensstörungen. 
Haltung und Ausbildung im Sinne des Pferdes kann das Risiko derartiger "Mängel" minimieren. Das zeigen auch verschiedene Studien wie z.B. vom  Johann Heinrich von Thünen-Insititut zum Einfluss dieser Faktoren auf die psychische und physische Gesundheit von Pferden.       
Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten

Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten 

Die richtige Haltung ist ein viel diskutiertes Thema unter Pferdebesitzern. Dabei ist sowohl der Vermeidung von Verletzungsrisiken als auch der Natur des Pferdes als Herdentier Rechnung zu tragen und die Haltung für das jeweilige Pferd in seiner Situation passend zu gestalten. 
Eine Orientierung bei der Auswahl bzw. Gestaltung des Stalles bieten die Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten. Auch die Stallbetreiberin Dr. Tanja Romanazzi berät zu naturnahen Offenstallkonzepten, die den Bedürfnissen der Pferde und ökologischen Aspekten bestmöglich gerecht werden wie z.B. auf dem Gut Heinrichshof.      
Pferdekauf: rechtliche Konsequenzen bei Verzicht auf vereinbarte Ankaufsuntersuchung
In dem entschiedenen Fall hatten die Parteien entgegen ihrer Vertragsregelung auf die Ankaufsuntersuchung verzichtet. Später wurde bei dem Hengst Hodenkrebs diagnostiziert, weswegen der Käufer den Kauf rückabwickeln wollte. Das OLG Koblenz hat die Klage am 18.01.13 abgewiesen, da die Untersuchung mit der Krebsdiagnose nicht nachträglich als Ankaufsuntersuchung gewertet werden könne und der Käufer aus der fehlenden Ankaufsuntersuchung keinen Vorteil für sich ziehen könne, da er auf die Untersuchung verzichtet habe.      

Tierarzthaftung bei fehlerhafter Ankaufsuntersuchung

Ein Tierarzt war vom Pferdekäufer im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung beauftragt worden, Röntgenbilder des Kniegelenks aufzunehmen. Als Ergebnis gab der Tierarzt „ohne besonderen Befund“ an, obwohl mehrere Chips auf den Bildern zu erkennen waren. Der BGH entschied am 26.01.12, dass der Tierarzt dem Käufer unabhängig von einer etwaigen Haftung des Verkäufers den Schaden ersetzen muss, der diesem dadurch entstanden ist, dass er das Pferd aufgrund des fehlerhaften Befundes erworben hat.    

 

Passender Sattel für Reiter und Pferd

Ein Sattel muss Reiter und Pferd passen 

Nur wenn der Sattel auch für das Pferd bequem ist, kann ihm richtiges Reiten gut tun. Daher sollte der Besitzer einschätzen können, ob er einen Experten wie z.B. einen Sattler hinzuziehen sollte. Weil sich das Pferd körperlich z.B. durch Muskelaufbau, Wachstum oder im Alter immer wieder verändert, muss dann auch der Sattel entsprechend angepasst werden. Beatrix Schulte Wien, Gründerin und Leiterin des Deutschen Instituts für Pferdeosteopathie (DIPO), hat für Reiter und Pferdebesitzer zehn Kennpunkte zur Sattelbeurteilung anschaulich bebildert und erläutert.         
Pferdekauf: Ersatzpferd bei Gesundheitsproblemen

Pferdekauf: Bei Gesundheitsproblemen kann „Ersatzpferd“ in Betracht kommen

Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Pferd „mangelbehaftet“ (hier: Headshaking) an den Käufer übergeben wurde, kann die Lieferung eines „Ersatzpferdes“ in Betracht kommen, so der BGH in seiner Entscheidung vom 24.11.09. Entscheidend dafür, ob ein Ersatzpferd in Betracht kommt, ist laut BGH, ob das Pferd nach dem Willen der Kaufvertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses „austauschbar“ sein sollte. Um den Willen zu ermitteln, könnten auch Umstände nach Vertragsschluss berücksichtigt werden.      
Pferd unvollständig kastriert

BGH: unvollständig kastriertes Pferd, das als Wallach verkauft wird ist "mangelhaft" 

Wird ein Pferd als Wallach verkauft, bei dem bei der vor dem Kauf durchgeführten Kastration das Hodengewebe nicht vollständig entfernt wurde und das infolgedessen hengstiges Verhalten zeigt, kann der Käufer sich auf einen "Mangel" berufen, hat der BGH am 09.01.08 entschieden.       

 

Therapie für Kinderreitpferd

Pferdekauf: Therapieversuch für störrisch-nervöses Kinderreitpferd 

Erweist sich ein Pferd, das als ruhig und für Kinder geeignet verkauft wurde, als störrisch und nervös, muss der Käufer dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit einräumen, diese Probleme mit einer qualifizierten Therapie beheben zu lassen, oder ggfalls. ein Ersatzpferd zur Verfügung stellen, hat das OLG Koblenz am 13.11.08 entschieden. Der Käufer hatte in diesem Fall nach Auffassung des Gerichts also nicht das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Verkäufer eine zweite Chance zur Kaufvertragserfüllung zu geben. 
Häufig liegt das Problem darin, dass Mensch und Pferd sich im wahrsten Sinne des Wortes nicht verstehen. Profis für die Pferdepsyche wie z.B. Alexandra König können dabei helfen, dass aus Mensch und Pferd ein harmonisches Team wird.        

Pferdekauf: Ein Pferd braucht nicht der biologischen oder physiologischen „Idealnorm“ zu entsprechen 

Pferde unterliegen als Lebewesen einer ständigen Entwicklung und sind – anders als Sachen – mit individuellen Anlagen ausgestattet und dementsprechend mit sich daraus ergebenden unterschiedlichen Risiken behaftet. Daher kann der Käufer eines Pferdes nicht erwarten, dass er ein Pferd erhält, das der biologischen oder physiologischen „Idealnorm“ entspricht, sondern muss damit rechnen, dass es in der ein oder anderen Hinsicht vom Idealzustand abweicht und damit Risiken in der späteren Entwicklung verbunden sind, hat der BGH am 07.02.07 klar gestellt. Damit machte der BGH zugleich deutlich, dass der Verkäufer nicht für den Fortbestand des Gesundheitszustandes, mit dem er das Pferd übergeben hat, haftet.   

Pferdekauf: hochgradige Sensibilisierung (Sommerekzem) ist laut BGH ein "Mangel" 

Liegt beim Kauf bereits eine hochgradige Sensibilisierung des Pferdes gegen Insekten, Pflanzen und Milben vor, die Ursache des Sommerekzems ist, ist bereits darin ein "Mangel" zu sehen, hat der BGH am 29.03.06 entschieden. Ausschlaggebend sei, dass das Pferd aufgrund der Sensibilisierung sicher oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit erkranken werde und es deshalb nicht mehr wie vorgesehen für Distanzritte oder als Reitpferd einsetzbar sein werde.           
Bei der Aufzucht Faktoren zur Bildung von Chips vermeiden

Bei der Aufzucht Faktoren zur Bildung von Chips vermeiden 

Die Aufzucht ist eine wichtige Phase im Leben des Pferdes, die seine physische und psychische Gesundheit nachhaltig beeinflusst. So kann z.B. der Entwicklung von „Chips“ in gewissem Rahmen entgegengewirkt werden. Tierarzt Dr. Lutz Ahlswede empfiehlt im „Leitfaden für die Pferdezucht“ ruhige ausdauernde Bewegung vom Tag nach der Geburt an, Kontrolle des Kupfergehaltes im Weidegras und Krippenfutter mit geringem Stärke und Zuckergehalt sowie maximal 10 % Fett. Außerdem sollte die Ration individuell kalkuliert werden und auf ihren Gehalt an Mineralien und Spurenelementen geprüft werden.       
BGH zur Erstattungspflicht des Verkäufers für Operationskosten
Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Pferd krank übergeben wurde (hier: periodische Augenentzündung) und lässt der Käufer das Pferd daraufhin operieren, braucht der Verkäufer die Operationskosten grundsätzlich nur dann zu erstatten, wenn er vom Käufer vergeblich aufgefordert wurde, das Pferd operieren zu lassen. Dies gilt jedoch nicht, wenn es dem Käufer nicht zumutbar war, weil der Zustand des Tieres eine unverzügliche tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich erscheinen ließ, die der Verkäufer nicht rechtzeitig hätte veranlassen können, so der BGH am 07.12.05.     
Pferdekauf: Garantie für Röntgenbefund

Pferdekauf: Garantie für Röntgenbefund umfasst auch Nutzungsbeeinträchtigung 

In dem vom OLG Koblenz am 12.09.05 entschiedenen Fall hatte der Verkäufer dem Käufer vertraglich ein Jahr Garantie auf die röntgenologischen Veränderungen im linken Sprunggelenk des Pferdes gegeben, die in der Kaufuntersuchung festgestellt wurden. Innerhalb diesen Jahres traten bei der als Springpferd erworbenen Stute Taktunreinheiten hinten links auf. Das Gericht entschied, dass hier der Garantiefall eingetreten sei, da der Verkäufer eine „Haltbarkeitsgarantie“ darauf gegeben habe, dass die auf den Bildern der Kaufuntersuchung röntgenologisch sichtbare Knochenaufreibung nicht zu einer Lahmheit führe, die die Teilnahme des Pferdes an M- und S-Springprüfungen in Frage stelle.       

Ein Pferdeleben lang gut zu Fuß 

Jeder Reiter wünscht sich, sein Pferd viele Jahre reiten zu können, doch leider treten oft langwierige Lahmheiten auf, die diesem Traum ein jähes Ende bereiten. Die Ursachen können vielfältig sein. Reitet man sein Pferd jedoch schonend, bietet ihm eine individuell optimierte Fütterung und Haltung mit täglichem Weide- oder Paddockgang und achtet auf korrekte Hufe, kann man schon viel dafür tun, die Pferdebeine ein Leben lang fit zu halten. Das Magazin Cavallo hat fünfzehn einfache Tipps für Haltung und Training zusammengestellt, die im Internet abrufbar sind.